Betr:
offene Sprechstunde
Per
Gesetz sind wir gezwungen, ab 1. September eine offene
Sprechstunde anzubieten.
Auch
wir wünschen uns, Notfälle zeitnaher versorgen zu können.
Wir wollen
dabei aber
auch eine sorgfältige, gute Patientenversorgung gewährleisten!
Daher
gelten folgenden
Regeln für unsere offene Sprechstunde:
DIE
ÄRZTLICHE SORGFALTSPFLICHT
erfordert eine
AUSREICHENDE ZEIT
zur FACHÄRZTLICHEN BEURTEILUNG:
10 min
für ANAMNESE +
15 Min für Untersuchung
+15min für
KURZBERICHT und Untersuchungsempfehlungen:
D.h. mindestens
40 minuten
pro neuem NOTFALLPATIENT.
Max. schaffe
ich 2
neue +
4 bekannte
Patienten. Bekannte
Pat. erhalten 15 min + 5 min Dokumentation.
Beginn
ist Mittwoch
11. September- Schulanfang,
9 Uhr als
Probelauf bis
18.
Dezember 2019
jeweils Mittwoch
morgens. (Fügel)
Meine
Psychotherapiegruppen fallen deshalb aus.
1.
Neue
Patienten werden
von 9.00
bis 9.20
Uhr nach
Dringlichkeit angenommen.
persönliches
Erscheinen ist
notwendig.
Uns
bereits
bekannte Patienten können von
10.40 bis 11 Uhr kommen. Sie
erhalten eine
Nummer für
die Bearbeitung.
(1 bis 2 N für
neue 1
bis 4
A für
bekannte Pat.)
2.
Obwohl
von seiten des
Gesetzgebers vorgesehen ist, dass
Patienten für die offene Sprechstunde keine
Überweisung vom Hausarzt benötigen, sehen
wir für
hausärztlich überwiesene
PATIENTEN mit
VERMERK
Eilt! Oder
„Zeitnaher Termin
erbeten“ eine
höhere Priorität
als für Patienten
ohne diese Voreinschätzung !!
3.
WIR
VERSORGEN NUR PAT.
aus unserem lokalen EINZUGSGEBIET:
Crailsheim und Umgebung. Nicht
aus AA, NICHT
aus Kreis
ANSBACH oder KÜ oder dem
ALTKREIS SHA.
4.
DIE
VERMITTLUNG in
unsere NOTFALLSPRECHSTUNDE
beinhaltet keinen
ANSPRUCH an
auf FACHÄRZTLICHE
Weiter - und
DAUERBEHANDLUNG.
Wir
werden lediglich
eine Therapieempfehlung
geben.
Alle
Verordnungen und
Verlaufskontrollen
bleiben in
der Verantwortung des
Hausarztes.
Reguläre
Terminvergaben sind
für dieses Jahr
nahezu nicht mehr
möglich. Wir
haben für eine Dauerversorgung keine Kapazitäten
mehr.
5.
Unabdingbar
ist das vollständige Mitbringen der Vorbefunde!
. Patienten ,
die ohne aktuellen
MEDIKAMENTENPLAN, KRANKENHAUSENTLASSBERICHTE
und SCHRIFLICHE
VORBEFUNDE z.B.
anderer Fachärzte kommen,
schicken wir
wieder nach Hause ,
!!! Sie
können sich gerne in
der nächsten offenen Sprechstunde
wieder vorstellen,
wenn die notwendigen Unterlagen besorgt
sind..
6.
Wir
müssen vermehrt
die Weiterbehandlung
an den Hausarzt zurückgeben,
damit die
Aufforderung, Notfälle
zeitnaher versorgen
zu können, auch
realisierbar ist. (Holländisches
Modell) - DESHALB ERGIBT
SICH DIE NOTWENDIGKEIT,
dass die
notwendige PSYCHIATRISCHE
ODER NEUROLOGISCHE
MEDIKATION durch
den HAUSARZT VERORDNET
und KONTROLLIERT werden
muss!
7.
MÖGLICHERWEISE
geben wir dem
HAUSARZT auch
EMPFEHLUNGEN, apparative
Untersuchungen
(z.B. Kernspintomographie, DUPLEX Sono
, Schlafapnoescreening
etc. )
selbst zu
veranlassen. (dazu
gehört dann auch Organisation
und Bewertung der
weiteren Untersuchungsergebnisse
!)
8.
Das
selbe gilt
für stationäre EINWEISUNGEN,
wir empfehlen diese,
organisieren aber
nicht selbst.
Mit
freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Joachim Fügel
& Rupert
Herrmann
Stand
Montag, den
26.8.19
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