Ideen zur Gesundheitspolitik   

  1. Die  Einkünfte der Krankenkassen sollten vollständig über die Finanzämter erhoben werden.
    Begründung: die Krankenkassenverwaltung beschäftigt sich als Doppelverwaltung mit der Einkommenserhebung, diese erfolgt aber bereits durch die Finanzämter.
    Die Einkommenssituation der Krankenkassen ist dann von der Wertschöpfung und nicht vom alleinigen Faktor Arbeit  abhängig. (Gesundheitszuschlag auf EKMSt und Lohnsteuer, Risikozuschläge).  Diese Versicherung wird als Bürgerversicherung je nach Einkommensniveau von jeder Einzelperson, aber auch von Körperschaften erhoben. Deren Beitrag kommt dann der Gesundheitsvorsorge zu gute.

  2. Krankenkassen werden verstaatlicht und in einen staatlichen Dienst  zur Risikovorbeugung umgewandelt. Krankenkassenmitarbeiter betreuen wohnortnah Patienten, Betriebe, Kommunen und Ärtze und Krankenhäuser  sowie die Versicherten mit Projekten zur Gesundheitserziehung, Prophylaxe und Förderung. Sie verwalten Bonusgelder für Gesundheitsbewusstes Verhalten und zahlen Prämien aus, statt Gelder einzuziehen.

  3. Private Versicherungen für Zusatzrisiken (Einzelbett, Chefarztbehandlung, Schönheitschirurgie, Homöopathie, Unfallversicherung).. werden weiter ermöglicht.

  4. Der Mehrwertsteuersatz für alle Medikamente wird auf  7 %  reduziert.

  5. Für bereits zugelassene Medikamente wird eine Forschungsabgabe für Pharma unabhängige Forschung und die Entwicklung nicht kommerzieller Medikamente erlassen.

  6. Arztrechnungen werden zu 90 % zentral über die KVs,  zu 10 %  über Kostenerstattung durch die Krankenkassen erstattet.  Der Pat. übernimmt damit  die Kontrollfunktion. Das gilt  auch für die Abrechnung von Medikamenten und Hilfsmitteln.

  7. Die Vergütung von Leistungen im Gesundheitssystem erfolgt am Erfolg orientiert:  Patientenzufriedenheit,  Effizienz, und  Wirtschaftlichkeit, Morbiditäts und Sterblichkeitsraten werden vom IQWIG  vorbewertet,  im Bundesausschuss öffentlich  gemeinsam zwischen Ärzten, Krankenkassen, Patienten und Regierungsvertretern ausgehandelt.  Das Gesundheitssystem ist auf eine effiziente Basisversorgung für alle ausgerichtet.

  8. Wir  unterstützen die Bemühungen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Land.  Dazu gehört die Aufrechterhaltung einer dezentralen Krankenhausversorgungsstruktur.  Fallpauschalen gelten mit der Einschränkung spezieller Risikozuschläge, und nicht mehr absolut, zur Sicherstellung einer Menschen und Morbiditätsgerechten Fallversorgung stationär.

  9. Die Bundesregierung setzt einen Preis für besonders positive und wirtschaftliche Innovationen aus.

  10. Ausbildung eines Komplementärmedizinischen Dienstes, z.B. Fachkrankenschwestern zur Basisversorgung bestimmter spezialisierter Erkrankungen.  Flankierende Dienste erhalten Leitlinien für Pat. gerechte Versorgung . Individualangebote werden weiter ermöglicht, aber mit erhöhter  Selbstbeteiligung

  11. Die Versorgungsämter werden zentral wieder eingeführt zur besseren Gerechtigkeit der Versorgung. Es gibt einen GdG Grad der Gesundheit mit Bonuszahlungen. Nicht nur einen GdE . (Rückgängigmachen der baden Württembergischen Verwaltungsreform.

  12.  Gesundheitsämter werden gestärkt,  der MDK  den Gesundheitsämtern zugeschlagen.
  13. Pharmaunabhängige Forschung wird über einen gemeinsamen Topf gefördert.
  14. Alle  chemischen Stoffe unterliegen einer Risikobewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung.  Dieses setzt einen Gesundheitsaufschlag fest, der zum Ausgleich gesundheitlicher und ökologischer Risiken der Substanz erhoben wird.
  15. weiteres:  Es geht auch um einen internationalen Gesundheitsstrukturausgleich:  Solidarische Entwicklung einer weltweiten Gesundheitsentwicklung.